Änderung der Gesetzeslage

Mit der Änderung der Gesetzeslage entfällt das bisherige TMG (Telemediengesetz) und TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz).

Daraus ergeben sich folgende Änderungen:

Das TMG (Telemediengesetz) wird zum DDG (Digitale-Dienste-Gesetz).

Das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) wird zum TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz). Zusätzlich wurden die Begriffe „Telemedien“ und „Telemedienanbieter“ durch „digitale Dienste“ und „Anbieter von digitalen Diensten“ ersetzt.

Aktuell verweisen jedoch viele Website-Betreiber in Ihrem Impressum noch auf das entfallene TMG. Dies kann in Zukunft vermehrt zu Abmahnungen führen. Eine Abmahnung aufgrund eines fehlerhaften oder unvollständigen Impressums kostet im Durchschnitt bis zu 500 Euro!

Wir raten Ihnen dringend, Ihr Impressum zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen!

Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung? Gerne prüfen wir Ihre Website oder passen diese für Sie an.

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