Änderung der Gesetzeslage: das TMG entfällt
Änderung der Gesetzeslage Mit der Änderung der Gesetzeslage entfällt das bisherige TMG (Telemediengesetz) und TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz). Daraus ergeben sich folgende Änderungen: Das TMG (Telemediengesetz) wird zum DDG (Digitale-Dienste-Gesetz). Das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) wird zum TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz). Zusätzlich wurden die Begriffe „Telemedien“ und „Telemedienanbieter“ durch „digitale Dienste“ und „Anbieter von digitalen Diensten“ ersetzt. Aktuell verweisen