Übersicht der Leistungen des betrieblichen Datenschutzbeauftragten:
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte wirkt im Rahmen seiner laufenden Tätigkeiten auf die Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (und zukünftig auf die Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung) sowie weiteren Vorschriften hin:
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Unterweisung der Mitarbeiter:
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Kontrolle:
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Optimierung der technischen und organisatorischen Abläufe der Datenerhebung und verarbeitung:
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Unterstützung der Durchsetzung unternehmerischer Entscheidungen:
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Auskunfts- und Registeraufgaben:
Somit ist der Datenschutzbeauftragte frühzeitig in datenschutzrelevante Projekte und Planungen einzubinden.
Dies gelingt nur, wenn die Funktion des Datenschutzbeauftragten fest in die Organisation verankert wird.
ABER:
Die Verantwortung zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen liegt trotz der Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei der Unternehmensleitung.
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte kann aufgrund seiner Befugnisse lediglich überwachen und anmerken, aber nichts anordnen oder entscheiden.
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