Vorerst kein Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz wird vorerst nicht in Kraft treten. Nachdem das neue Gesetz im Deutschen Bundestag bereits verabschiedet wurde, fand es keine Zustimmung im Bundesrat. Nun muss abgewartet werden, wie das Gesetz in der Zukunft aussehen kann und muss, um die Zustimmung des Bundesrates zu erhalten. Vor allem Experten der Organisation „Transparency Deutschland“ beklagten die Ablehnung des Gesetzes.

Die Einführung eines Hinweisgebersystems soll nicht nur rechtliche Vorgaben erfüllen, sondern auch Transparenz und Vertrauen schaffen. Auch ohne rechtliche Bindung kann die Einführung eines Hinweisgebersystems Vorteile für Ihre Organisation bringen.

Weitere Infos zum System erhalten Sie auf unserer exklusiven Seite zum Hinweisgebersystem.

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